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Holzrahmenbau
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Übersicht
Detaillierungsebenen der LG 36
Allgemeine Erläuterungen zum Planungs- und Bauprozess im Holzbau
Planungsleistungen im Holzbau
Bau- und Produkttoleranzen
Erläuterungen zu Normenverweisen in ständigen Vorbemerkungen
Begriffliche Erläuterungen
Hinweise auf umgangssprachliche, fälschlich verwendete oder veraltete Begriffe im Holzbau
Technische Erläuterungen
Materalien in der LG 36
Konstruktionsbegriffe der LG 36
Rohbauelement - Brettsperrholz
Rohbauelement - Brettschichtholz
Rohbauelement - Rippenplattendecke BSP-BSH
Rohbauelement in Kombination mit Einzelpositionen
Ausschreibung von Verbindungsmitteln
Erläuterungen zur Abrechnung
Abrechnung von Flächen gemäß ÖNORM B 2215
Abrechnung nach Längen gemäß ÖNORM B 2215
Abrechnung von Verbindungsmitteln gemäß ÖNORM B 2215
Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten durch neue Abrechnungsmodalitäten
Grundlagen zur standardisierten Leistungsbeschreibung
Ausschreibungen nach ÖNORM A 2050 bzw. Bundesvergabegesetz BVergG
Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse gemäß ÖNORM A 2063
Holzrahmenbau
Der Holzrahmenbau, als Vertreter des Holzleichtbaus, in Deutschland auch oftmalig Holzständerbauweise oder Holztafelbauweise genannt, besteht aus einzelnen Rahmen mit Kopf- und Fußschwelle sowie den vertikal angeordneten Säulen bzw.-Stäben. Der Achsabstand der vertikalen Stäbe richtet sich dabei nach der plattenförmigen Beplankung, welche die horizontale Aussteifung übernimmt. Diese sollte gemäß ÖNORM B 1995-1-2 maximal 62,5 cm betragen.
Der Begriff Holzrahmenbau wird oftmals mit dem Begriff
Holzriegelbau
synonym gesetzt. Allerdings besteht hierbei ein grundsätzlicher Unterschied, welcher durch die statische Funktion der Beplankung eines Holzrahmenbauelementes charakterisiert wird.
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