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Der Holzrahmenbau, als Vertreter des Holzleichtbaus, in Deutschland auch oftmalig Holzständerbauweise oder Holztafelbauweise genannt, besteht aus einzelnen Rahmen mit Kopf- und Fußschwelle sowie den vertikal angeordneten Säulen bzw.-Stäben. Der Achsabstand der vertikalen Stäbe richtet sich dabei nach der plattenförmigen Beplankung, welche die horizontale Aussteifung übernimmt. Diese sollte gemäß ÖNORM B 1995-1-2 maximal 62,5 cm betragen.
 
Der Begriff Holzrahmenbau wird oftmals mit dem Begriff Holzriegelbau synonym gesetzt. Allerdings besteht hierbei ein grundsätzlicher Unterschied, welcher durch die statische Funktion der Beplankung eines Holzrahmenbauelementes charakterisiert wird.