Es werden die im Betrieb verwendeten Arbeitsstoffe erfasst und in das beiliegende Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe eingetragen. Das Verzeichnis wird entsprechend den vorgegebenen Inhalten bearbeitet. Zudem werden die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten gefährlichen Arbeitsstoffe gesammelt und den betroffenen Arbeitnehmern (Polieren, Vorarbeitern) zur Verfügung gestellt.Das Verzeichnis der gefährlichen Arbeitsstoffen ist bei Verwendung neuer Arbeitsstoffe oder aktuellere Ausgabe von Sicherheitsdatenblättern zu ergänzen.Die wesentlichen Schutzmaßnahmen sind vor Durchführung der Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen zu unterweisen (siehe Unterweisung Arbeitnehmer).